Themen: | Messer, Messerführendenschein, Schnitzen |
Material: | Taschenmesser für alle Teilnehmenden (können auch selbst mitgebracht werden), Stöcke zum Schnitzen, Stempel, Maßband / Lineal |
Zielgruppe: | Kinder 6-13 Jahre alt |
Vorbereitung: | Downloaden und Ausdrucken der Messerführerscheine |
Dauer: | 3-4 x 90 Minuten |
Entwurf für eine Gruppenstunde
Der Erwerb eines Messerführerscheins kann ein guter Ansporn für die Kinder sein, sich mit dem sicheren Umgang mit Taschenmessern beim Schnitzen u.Ä. zu erlernen und führt somit auf motivierende Art und Weise zu einem verantwortungsbewusstem Umgang mit Messern.
1. Einheit
Gesetzeslage bei Messern, Gruppierungseigene Regeln zum Umgang mit Messern, Grundregeln beim Schnitzen
Am besten bringen alle Teilnehmenden ihr Taschenmesser zur ersten Stunde mit, damit durch die Leitung überprüft werden kann, ob dieses Messer von diesem Kind verwendet werden darf und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Danach werden alle Teilnehmenden über das Waffengesetz in Deutschland zu Messern informiert.
Das Waffengesetz definiert u.A. für Messer, wann diese als Waffe angesehen werden. Ist ein Messer eine Waffe, so darf es nicht geführt werden. Handelt es sich zusätzlich um eine verbotene Waffe, so darf es weder erworben, noch besessen noch transportiert werden. Für Kinder sollten ohnehin nur Messer verwendet werden, die nicht unter das Waffengesetz fallen.
Damit ihr auf Nummer sicher geht sollten die Messer folgende Eigenschaften aufweisen:
- Klinge nicht länger als 12 cm
- Bei Klappmessern sollte der Klappmechanismus nicht Einhändig bedienbar oder die Klinge einhändig feststellbar sein
- Die Klinge sollte nicht durch einen Mechanismus hervor- oder herausspringen können
- Die Klinge sollte nicht beidseitig geschliffen sein
Sollten Zweifel bestehen, müsst ihr euch an die örtliche Waffenbehörde oder das Bundeskriminalamt wenden um das Messer bewerten zu lassen.
Bitte beachtet, dass dieses Dokument keine Rechtsberatung darstellt, sondern nur zur Orientierung gilt. Die oben beschrieben Kriterien, zur Einordnung der Messer ist nicht zwingend vollständig und kann bei Gesetzesänderungen an Aktualität verlieren.
Wenn die Messer überprüft worden sind, werden am besten die Gruppierungseigenen Regeln zum Umgang mit Messern erklärt. Solltet ihr keine eigenen Regeln haben, findet ihr hier einen Vorschlag. Zu jeder Regel gibt es eine Begründung, die den Kindern am besten auch erklärt wird, damit sie verstehen, warum es wichtig ist, sich an diese Regel zu halten. Eine gute Möglichkeit ist es auch zunächst einmal die Kinder zu fragen, ob sie irgendwelche wichtigen Regeln zu Umgang mit Messern kennen. Es kann sinnvoll sein, ein Plakat mit diesen Regeln zu erstellen, das in den kommenden Gruppenstunden immer aushängt.
1. Regel |
Ich weiß immer, wo sich mein Messer befindet. |
Es ist wichtig, dass keine Messer einfach irgendwo herumliegen und eventuell jüngere oder nicht geschulte Gruppenmitgliedern in die Hände kommen, die nicht wissen, wie man damit umgeht. Am besten spricht man mit seinem / seiner Leiter:in einen guten Ort ab, an dem man das Messer aufbewahren kann. Immer wenn das Messer nicht in Verwendung ist, sollte es sich an diesem Ort befinden. Besonders mit offener Klinge herumliegende Messer stellen für alle anderen eine Gefahr da, weil man aus Versehen darauf treten oder in die Klinge fassen könnte. |
2. Regel |
Beim Schnitzen halte ich mindestens 2 Armlängen Abstand zu allen anderen Personen und Zeltplanen. |
Wenn du dein Messer fest in der Hand hältst und trotz aller Vorsicht beim Schnitzen mal abrutschst, kann das Messer so niemals jemand anderen berühren oder verletzen. Die maximale Reichweite von deinem Messer ist deine Armlänge, alles was weiter weg ist kann also nicht mit dem Messer aus Versehen getroffen werden, solange du das Messer festhältst. Die zweite Armlänge dient als Sicherheitsabstand. |
3. Regel |
Das Messer ist beim Schnitzen immer vom Körper weggerichtet. |
Wenn du beim Schnitzen abrutschst, ist das Verletzungsrisiko viel geringer, wenn du von deinem Körper wegrutschst, als wenn du auf deinen Körper zurutschst. |
4. Regel |
Beim Schnitzen sitze oder stehe ich auf einer stabilen Fläche. Ich laufe beim Schnitzen nicht. |
Wenn du gehst oder auf einer wackeligen Oberfläche sitzt oder stehst, kann es passieren, dass du fällst und dich dabei mit dem Messer verletzt. |
5. Regel |
Ich klappe das Messer sofort nach dem Schnitzen zusammen oder stecke es in seinen Köcher, noch bevor ich mit etwas anderem anfange. |
Wenn man während des Schnitzens gerne etwas anderes machen möchte, vergisst man im Eifer schnell sein Messer wegzupacken, damit es nicht offen herumliegt (siehe Regel 1) Deshalb ist es besonders wichtig, darauf zu achten. |
6. Regel |
Bevor ich mein Messer benutze, frage ich meine Leiter:innen, ob ich es darf. |
Manchmal können Erwachsene besser abschätzen, ob es gerade gefährlich oder ungefährlich ist, das Messer zu benutzen. Deshalb solltest Du sie fragen. |
7. Regel |
Wenn ich mich oder jemand anderen beim Schnitzen verletzt habe, sage ich sofort einer Leiterin oder einem Leiter Bescheid, auch wenn ich gegen eine andere Regel verstoßen habe. |
Wer sich mit einem Messer verletzt hat, muss versorgt werden. Meistens ist es schon mit einem Pflaster getan. Auch wenn du gegen eine andere Regel verstoßen hast und dich oder jemand anderen deshalb geschnitten hast, ist es viel wichtiger, dass sich um dich oder die andere Person gut gekümmert wird, anstatt es zu verheimlichen, damit nicht auffällt, dass man gegen eine Regel verstoßen hat. |
8. Regel |
Ich benutze das Messer niemals als Waffe oder bedrohe damit jemand anderen, auch nicht aus Spaß. |
Warum ein Messer nicht als Waffe benutzt werden darf, sollte sich von selbst erklären. Niemand darf jemand anderen absichtlich verletzen oder bedrohen. Von außen ist es schwer zu unterscheiden, ob so etwas Spaß oder Ernst ist. Deshalb lasst das unbedingt sein und zeigt, dass ihr verantwortungsbewusst mit eurem Messer umgehen könnt. |
2. Einheit
Einfache Schnitzaufgaben
Ggf. kann man zu Anfang der Einheit mit den Gruppenmitgliedern noch einmal die Regeln durchgehen. Im besten Fall kennen alle alle Regeln. Es bietet sich an, diese Einheit draußen in einem Waldstück oder Park durchzuführen, weil man dort genug „Übungsobjekte“ findet und niemand für alle Kinder Stöcke besorgen muss. Die Kinder sollten jedoch darauf hingewiesen werden (wenn keine andere Vereinbarung mit dem Förster oder dem Grundbesitzer getroffen worden ist), dass die Stöcke am Ende im Wald zurückgelassen werden müssen und keine lebendigen Pflanzen beschädigt werden dürfen.
Eine gute erste Schnitzübung kann sein, die Rinde von einem Stock zu entfernen. Der Anfang wird erleichtert wenn dieser Stock nicht zu dünn (ca. 1cm Durchmesser) ist, damit er nicht abbricht. Bei einem glatten Stock bleibt man weniger „hängen“ als an einem mit vielen Astansätzen oder Trieben.
Wer damit fertig ist, kann ein oder beide Enden des Stockes anspitzen.
Während dieser und den kommenden Einheiten sollten die Leitenden darauf achten, dass die besprochenen Regeln eingehalten und ernst genommen werden und diese bei Bedarf wiederholen. Sollte sich die ganze Gruppe an viele Regeln nicht halten, sollte die Einheit unterbrochen und die Regeln wiederholt werden.
3. Einheit
Fortgeschrittene Schnitzaufgaben
Als fortgeschrittene Schnitzaufgabe bietet es sich an filigranere Details zu Schnitzen. Beispielsweise kann man in einen Haselnussast gut Muster oder Ähnliches in die Rinde schnitzen. Die Kinder könnten sich so beispielsweise individuelle Stockbrottstöcke schnitzen. Wem das zu einfach ist, kann versuchen einfache Skulpturen, z.B. eine Schlange, Spielfiguren oder ähnliches aus einem Stock zu schnitzen. Alternativ kann man auch versuchen nützliche Dinge für ein Zeltlager oder ähnliches zu schnitzen (z.B. Holzheringe für Zelte oder Planen, Haken, Vorrichtungen zum Aufhängen von Töpfen über dem Lagerfeuer, Abspannklötzchen,…). Je nach Motivation der Gruppe lassen sich hiermit einige Stunden füllen. Besonders motivierend ist es natürlich wenn die geschnitzten Dinge auch tatsächlich bei einer kommenden Aktion, einer Fahrt oder einem Lager genutzt werden können.
Wie auch zuvor sollten die Leitenden hier Tipps geben und auf die Einhaltung der Regeln achten. Sobald die Leitenden den Eindruck haben, dass einzelne Personen sicher und verantwortungsbewusst mit dem Messer umgehen können, kann der Messerführendenschein ausgestellt werden.
Damit es sich aus Perspektive der Kinder auch „lohnt“ diesen Führendenschein zu machen, kann es sinnvoll sein mit dem Erwerb des Führerscheins kleine Privilegien zu verbinden, sodass die Kinder, die einen Messerführerschein haben bspw. Ihr Messer nicht abgeben, sondern selbst aufbewahren dürfen, selbstständig schnitzen dürfen, … Wichtig ist, dass diese Privilegien mit der besonderen Aufsichts- und Fürsorgepflicht gegenüber allen Gruppenmitgliedern vereinbar sind und dennoch nicht der Eindruck entsteht, man habe diesen Führendenschein um sonst gemacht.
Eine Vorlage für einen Messerführendenschein zum Ausdrucken findet ihr hier zum Download.