U18-Wahl

Das Logo der U18-Wahl mit Kreuz

Was ist die U18-Wahl?

U18-Wahlen werden seit 1996 immer ungefähr eine Woche vor dem offiziellen Wahltermin abgehalten. Zur Bundestagswahl, Europawahl, Landtagswahl und Kommunalwahl können ausnahmslos alle Minderjährigen, die sich in Deutschland aufhalten, ihre Stimme abgeben und mitwählen. Also können bei der U18-Wahl nicht nur Jugendliche mitwählen, die sonst
auf Bundes- und Landesebene ihre Stimme altersbedingt nicht abgeben können, sondern auch alle, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Jede:r kann ein eigenes U18-Wahllokal beispielsweise bei sich im Verband, Verein, in der Gemeinde oder auch auf öffentlichen Plätzen anmelden. U18-Wahllokale sollten offen und frei zugänglich sein; im Prinzip können sie Überall eingerichtet werden, wo sich Kinder und
Jugendliche aufhalten. Unterstützung und Alle wichtigen Dokumente dafür findet ihr auf u18.org und eurer regionalen Koordinierungsstelle. Wenn ihr bei euch ein Wahllokal einrichten möchtet, wendet euch einfach telefonisch oder per Mail an den BDKJ Duisburg. Wir vermitteln euch die benötigten Materialien und nehmen nach der Wahl eure Ergebnisse entgegen, um sie dann für das gesamte Stadtgebiet gesammelt an den Jugendring weiterzuleiten, der die Ergebnisse dann veröffentlicht. 


Wir betreuen dieses Jahr zwei Wahllokale:

4.5.2022: Landfermann-Gymnasium
5.5.2022: St. Hildegardis Gymnasium

Sobald die Ergebnisse der Wahl da sind, findet ihr sie auf dieser Website.